Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen


Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen: Zuschüsse und Vorteile

Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen

 

Mit dem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen unterstützt die Bundesregierung den Einsatz moderner, energieeffizienter Technologien in der Kälte- und Klimatechnik. Ziel ist es, die Klimaziele durch verbesserte Energieeffizienz, geringeren Kältebedarf und reduzierte Emissionen fluorierter Treibhausgase zu erreichen.

Fördergegenstand

Gefördert werden:

  • Stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.
  • Neuanschaffungen und Nachrüstungen von Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Hochschulen.
  • Verkehrsunternehmen im öffentlichen Nahverkehr für Klimaanlagen in Fahrzeugen.

Förderhöhe

Die Höhe der Förderung wird individuell berechnet. Dabei werden Parameter wie Kälteleistung und Kühlmöbelgröße berücksichtigt. Ein Förderrechner ist verfügbar, um die potenziellen Zuschüsse zu ermitteln.

Antragsverfahren

Anträge müssen elektronisch über ein spezielles Formular beim BAFA eingereicht werden. Mit dem Projekt darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Fristen

  • Abnahmefrist für stationäre Anlagen: 15 Monate.
  • Einreichungsfrist für den Verwendungsnachweis: innerhalb von drei Monaten nach Abnahme.

Monitoring

Förderempfänger müssen über einen Zeitraum von fünf Jahren Betriebsdaten zur Verfügung stellen, um die Förderung zu erhalten. Bei Nichteinhaltung kann die Förderung widerrufen werden.