Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen: Zuschüsse und Vorteile
Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen
Mit dem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen unterstützt die Bundesregierung den Einsatz moderner, energieeffizienter Technologien in der Kälte- und Klimatechnik. Ziel ist es, die Klimaziele durch verbesserte Energieeffizienz, geringeren Kältebedarf und reduzierte Emissionen fluorierter Treibhausgase zu erreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden:
- Stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.
- Neuanschaffungen und Nachrüstungen von Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Hochschulen.
- Verkehrsunternehmen im öffentlichen Nahverkehr für Klimaanlagen in Fahrzeugen.
Förderhöhe
Die Höhe der Förderung wird individuell berechnet. Dabei werden Parameter wie Kälteleistung und Kühlmöbelgröße berücksichtigt. Ein Förderrechner ist verfügbar, um die potenziellen Zuschüsse zu ermitteln.
Antragsverfahren
Anträge müssen elektronisch über ein spezielles Formular beim BAFA eingereicht werden. Mit dem Projekt darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Fristen
- Abnahmefrist für stationäre Anlagen: 15 Monate.
- Einreichungsfrist für den Verwendungsnachweis: innerhalb von drei Monaten nach Abnahme.
Monitoring
Förderempfänger müssen über einen Zeitraum von fünf Jahren Betriebsdaten zur Verfügung stellen, um die Förderung zu erhalten. Bei Nichteinhaltung kann die Förderung widerrufen werden.