Eine moderne Split-Klimaanlage kann technisch eine Luft-Luft-Wärmepumpe sein. Reversible Geräte können also nicht nur im Sommer kühlen, sondern im Winter Wärme aus der Außenluft aufnehmen und damit Räume beheizen.
Genau deshalb können bestimmte Split-Klimaanlagen unter den Voraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude als Wärmepumpe förderfähig sein.
Allerdings haben sich die Förderbedingungen zum 21. Juli 2026 geändert. Ältere Angaben von pauschal „bis zu 70 Prozent Förderung“, 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 30.000 Euro förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind deshalb nicht mehr vollständig aktuell.
Für eine förderfähige Luft-Luft-Wärmepumpe kann die KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen grundsätzlich aus folgenden Bausteinen bestehen:
- 30 % Grundförderung
- 16 % Klimageschwindigkeitsbonus unter den jeweiligen Voraussetzungen
- 10–40 % Einkommensbonus für berechtigte Selbstnutzer
Warum kann eine Split-Klimaanlage überhaupt gefördert werden?
Förderrechtlich ist entscheidend, dass die Anlage als Wärmepumpe beziehungsweise Heizungsanlage eingesetzt wird.
Eine reversible Split-Klimaanlage transportiert im Heizbetrieb Wärme aus der Außenluft in den Innenraum und arbeitet damit technisch als Luft-Luft-Wärmepumpe.
Die KfW führt inzwischen sogar ein eigenes Förderbeispiel für eine Klima-Split-Anlage im Sondereigentum auf: Eine Luft-Luft-Wärmepumpe ersetzt dort eine Nachtspeicherheizung, wird überwiegend zum Heizen eingesetzt und kann zusätzlich kühlen.
Eine Klimaanlage wird nicht automatisch deshalb gefördert, weil sie eine Heizfunktion besitzt. Das konkrete Gerät und das gesamte Vorhaben müssen die jeweils geltenden technischen und förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Wer ist 2026 zuständig: KfW oder BAFA?
Für private Eigentümer eines bestehenden Wohngebäudes läuft die eigentliche Heizungsförderung derzeit über die KfW.
Das relevante Programm ist:
KfW Zuschuss 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Gefördert werden unter anderem elektrisch angetriebene Wärmepumpen.
Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um ein bestehendes Wohngebäude handelt. Nach den aktuellen KfW-Bedingungen muss der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Wie hoch ist die Förderung einer Split-Klimaanlage 2026?
Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen.
| Förderbaustein | Höhe aktuell | Grundprinzip |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für förderfähige Wärmepumpen beziehungsweise Heizungsanlagen. |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Für berechtigte Selbstnutzer beim Austausch bestimmter bestehender Heizsysteme. |
| Einkommensbonus | 10–40 % | Abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und gegebenenfalls Familienzuschlag. |
Wie funktioniert der Einkommensbonus seit Juli 2026?
Der Einkommensbonus wurde mit den neuen Förderbedingungen stärker gestaffelt.
Für selbstnutzende Eigentümer gelten grundsätzlich folgende Größenordnungen:
- 40 % Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro,
- 30 % Einkommensbonus bis 40.000 Euro,
- 10 % Einkommensbonus bis 50.000 Euro.
Bei mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind im Haushalt kann sich die relevante Einkommensgrenze nach den aktuellen Bedingungen um einen Familienzuschlag von 10.000 Euro erhöhen.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die bisher oft genannte Obergrenze von 70 % ist seit der Änderung vom 21.07.2026 nicht mehr in jeder Konstellation aktuell.
Nach den derzeitigen KfW-Bedingungen gilt:
- In vielen Fällen liegt die maximale Kombination aus Grundförderung und Boni weiterhin bei bis zu 70 %.
- Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit entsprechend niedrigem Haushaltseinkommen kann die Förderung bis zu 80 % erreichen.
Wie hoch sind die maximal förderfähigen Kosten?
Auch dieser Wert wurde 2026 geändert.
Für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit werden derzeit maximal:
28.000 Euro förderfähige Kosten
berücksichtigt.
Bei Mehrfamilienhäusern gelten aktuell:
- 28.000 € für die erste Wohneinheit,
- 15.000 € jeweils für die zweite bis sechste Wohneinheit,
- 8.000 € für jede weitere Wohneinheit.
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit soll ab 1. Februar 2027 erstmals sinken und anschließend halbjährlich weiter reduziert werden.
Wie hoch kann die Förderung konkret ausfallen?
Nehmen wir als vereinfachtes Beispiel eine förderfähige Luft-Luft-Wärmepumpe inklusive Installation für 10.000 Euro.
Beispiel 1: Nur Grundförderung
Bei 30 % Grundförderung wären rechnerisch:
10.000 € × 30 % = 3.000 € Zuschuss
Beispiel 2: Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus
Wenn zusätzlich die Voraussetzungen für den derzeitigen 16-%-Klimageschwindigkeitsbonus erfüllt sind:
30 % + 16 % = 46 %
Bei 10.000 Euro förderfähigen Kosten wären das:
4.600 € Zuschuss
Beispiel 3: Zusätzlicher Einkommensbonus
Je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen kann zusätzlich ein Einkommensbonus berücksichtigt werden.
Dabei greifen jedoch die jeweils geltenden Förderobergrenzen. Man kann die einzelnen Prozentsätze deshalb nicht einfach unbegrenzt addieren.
Wann gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 %.
Er kommt bei einer selbstgenutzten Hauptwohneinheit insbesondere beim Austausch bestimmter funktionsfähiger Heizungen infrage.
Nach den aktuellen KfW-Angaben gehören dazu beispielsweise:
- Ölheizungen,
- Kohleheizungen,
- Gas-Etagenheizungen,
- Nachtspeicherheizungen,
- bestimmte ältere Gasheizungen,
- bestimmte ältere Biomasseheizungen.
Die alte Heizung muss dabei entsprechend den Förderbedingungen fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
Der Klimageschwindigkeitsbonus soll erstmals zum 1. Februar 2027 von derzeit 16 % um weitere vier Prozentpunkte sinken.
Welche Split-Klimaanlagen sind förderfähig?
Nicht jede Split-Klimaanlage ist automatisch förderfähig.
Entscheidend ist, dass das konkrete Gerät und die Installation die technischen Mindestanforderungen der jeweils geltenden Bundesförderung erfüllen.
Vor einer Bestellung sollte deshalb geprüft werden:
- ob das konkrete Modell förderfähig ist,
- ob die erforderlichen Effizienzwerte erreicht werden,
- ob alle technischen Anforderungen erfüllt sind,
- ob die Anlage als förderfähige Heizungsanlage eingesetzt wird.
Dass eine Split-Klimaanlage auf der Fernbedienung einen Heat-Modus besitzt, reicht allein nicht als Fördervoraussetzung.
Muss die Split-Klimaanlage die alte Heizung vollständig ersetzen?
Für die Grundförderung ist die konkrete Förderfähigkeit des Gesamtsystems entscheidend.
Für bestimmte Bonusförderungen gelten jedoch zusätzliche Voraussetzungen. Der Klimageschwindigkeitsbonus beispielsweise knüpft an den Austausch bestimmter bestehender Heizungsanlagen an.
Die Aussage „30 % gibt es immer, wenn die Split-Klimaanlage lediglich die alte Heizung unterstützt“ wäre deshalb zu pauschal.
Hydraulischer Abgleich bei Luft-Luft-Wärmepumpen
Bei klassischen wassergeführten Heizungsanlagen spielt der hydraulische Abgleich eine wichtige Rolle.
Bei Luft-Luft-Wärmepumpen existiert dagegen kein klassisches wassergeführtes Heizungsnetz, an dem ein hydraulischer Abgleich in derselben Form vorgenommen wird.
Die KfW fordert allerdings allgemein eine Optimierung des Heizungsverteilungssystems. Bei luftgeführten Anlagen kann dazu beispielsweise die Anpassung der Luftvolumenströme gehören.
Deshalb würde ich nicht pauschal schreiben: „Bei Split-Klimaanlagen entfällt jede Optimierungspflicht.“
Die wichtigste Regel: Antrag vor Beginn der Arbeiten
Mit den Arbeiten vor Ort darf grundsätzlich erst nach der Antragstellung begonnen werden. Außerdem muss für die Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der erforderlichen aufschiebenden oder auflösenden Bedingung bezüglich der KfW-Förderzusage vorliegen.
Ein Vertrag ohne eine solche Förderbedingung kann als schädlicher Vorhabenbeginn gelten.
Die Bedingung darf außerdem nicht einfach nachträglich in einen bereits abgeschlossenen Vertrag eingefügt werden.
Schritt für Schritt zur KfW-Förderung
Schritt 1: Förderfähigkeit prüfen
Vor der Bestellung sollte gemeinsam mit Fachunternehmen beziehungsweise Energieeffizienz-Experten geklärt werden, ob Gerät und Vorhaben die aktuellen Förderbedingungen erfüllen.
Schritt 2: Fachunternehmen beauftragen
Es wird ein entsprechendes Angebot beziehungsweise ein zulässiger Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt.
Der Vertrag muss die für die KfW erforderliche Förderbedingung enthalten.
Schritt 3: Bestätigung zum Antrag erstellen lassen
Das Fachunternehmen beziehungsweise eine berechtigte Expertin oder ein berechtigter Experte erstellt die erforderlichen technischen Angaben beziehungsweise die Bestätigung zum Antrag (BzA).
Schritt 4: Antrag über „Meine KfW“ stellen
Privatpersonen stellen den Antrag für KfW 458 über das Kundenportal Meine KfW.
Dabei werden unter anderem die Vertragsunterlagen und erforderlichen technischen Daten benötigt.
Schritt 5: Erst danach mit den Arbeiten beginnen
Nach der Antragstellung beziehungsweise entsprechend den konkreten Förderbedingungen kann das Vorhaben umgesetzt werden.
Schritt 6: Maßnahme fertigstellen und Rechnung bezahlen
Nach Abschluss werden die förderrelevanten Rechnungen benötigt. Die Zahlung sollte nachvollziehbar und unbar erfolgen.
Schritt 7: Bestätigung nach Durchführung
Nach Abschluss erstellt das Fachunternehmen beziehungsweise die berechtigte Expertin oder der Experte die erforderliche Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Die Nachweise werden anschließend im Kundenportal eingereicht.
Wie lange hat man Zeit, die Nachweise einzureichen?
Nach den aktuellen KfW-Angaben müssen die Nachweise nach Abschluss der Arbeiten innerhalb der vorgesehenen Fristen eingereicht werden.
Aktuell nennt die KfW insbesondere eine Frist von sechs Monaten ab dem letzten Rechnungsdatum für den Abruf des Zuschusses beziehungsweise die Nachweise.
Alternative: Steuerförderung nach § 35c EStG
Neben der direkten KfW-Förderung kann für bestimmte selbstgenutzte Wohngebäude die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen nach § 35c EStG interessant sein.
Dabei können grundsätzlich insgesamt 20 % der begünstigten Aufwendungen über drei Jahre von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden:
- 7 % im Jahr des Abschlusses,
- 7 % im darauffolgenden Jahr,
- 6 % im dritten Jahr.
Der maximale Steuerermäßigungsbetrag liegt je begünstigtem Objekt grundsätzlich bei 40.000 Euro.
Das Gebäude muss bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre sein und zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Außerdem gelten technische Anforderungen und Nachweispflichten.
Die steuerliche Förderung ist keine automatische Alternative für jedes Split-Klimagerät. Auch hier müssen die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen für eine begünstigte energetische Maßnahme erfüllt sein.
KfW-Zuschuss oder § 35c EStG?
| Merkmal | KfW Heizungsförderung 458 | § 35c EStG |
|---|---|---|
| Art | Direkter Zuschuss | Steuerermäßigung |
| Mögliche Höhe | Je nach Voraussetzungen bis zu 80 % | 20 % der begünstigten Aufwendungen über 3 Jahre |
| Antrag | Vor Beginn der Arbeiten | Über die Einkommensteuererklärung |
| Gebäudealter | Bestehendes Gebäude; bei KfW 458 grundsätzlich mindestens 5 Jahre seit Bauantrag/Bauanzeige | Älter als 10 Jahre |
| Selbstnutzung | Grundförderung auch in anderen Eigentümerkonstellationen möglich; Boni teilweise nur für Selbstnutzer | Eigene Nutzung zu Wohnzwecken erforderlich |
Kann man KfW und Steuerförderung kombinieren?
Für dieselben Aufwendungen kann die steuerliche Förderung nach § 35c EStG grundsätzlich nicht zusätzlich zu bereits beanspruchten öffentlichen Zuschüssen für dieselbe energetische Maßnahme genutzt werden.
Deshalb sollte vor der Umsetzung geprüft werden, welcher Förderweg für die individuelle Situation wirtschaftlich sinnvoller ist.
Kann man regionale Förderprogramme zusätzlich nutzen?
Manche Bundesländer, Städte oder Energieversorger bieten zusätzliche Programme.
Ob diese mit der Bundesförderung kombiniert werden dürfen und welche Förderobergrenzen gelten, hängt vom jeweiligen Programm ab.
Deshalb sollte die Kumulierbarkeit immer direkt in den jeweiligen Förderbedingungen geprüft werden.
Heizen mit Split-Klimaanlage: Ist das wirtschaftlich?
Eine reversible Split-Klimaanlage ist keine elektrische Direktheizung. Sie transportiert Wärme aus der Außenluft in den Raum.
Bei einem beispielhaften saisonalen SCOP von 4 würde im standardisierten Bewertungsverfahren ungefähr folgendes Verhältnis bestehen:
1 kWh Strom → etwa 4 kWh Wärme
Bei einem Strompreis von beispielsweise 0,30 € pro kWh ergäben sich theoretisch:
0,30 € ÷ 4 = ca. 7,5 Cent Stromkosten je kWh bereitgestellter Wärme
Das ist allerdings nur eine vereinfachte Modellrechnung.
Der tatsächliche Heizpreis hängt unter anderem ab von:
- realem SCOP beziehungsweise COP,
- Außentemperatur,
- Gebäudedämmung,
- Stromtarif,
- Gerätedimensionierung,
- gewünschter Raumtemperatur.
Eine effiziente Split-Klimaanlage kann insbesondere in geeigneten Gebäuden und in der Übergangszeit eine wirtschaftlich interessante Heizlösung sein. Eine pauschale Aussage „immer günstiger als Gas“ wäre jedoch nicht seriös.
Wichtige Fehler bei der Förderung vermeiden
- Gerät kaufen, bevor die Förderfähigkeit geprüft wurde.
- Mit den Arbeiten vor der Antragstellung beginnen.
- Vertrag ohne erforderliche Förderbedingung abschließen.
- Nachträglich versuchen, die Förderbedingung in den Vertrag einzufügen.
- Davon ausgehen, dass jede Split-Klimaanlage mit Heizmodus automatisch förderfähig ist.
- Nur alte Fördersätze aus Artikeln von 2024 oder 2025 verwenden.
- Aktuelle KfW-Fristen und Nachweispflichten übersehen.
Änderungen seit dem 21. Juli 2026 im Überblick
| Punkt | Frühere häufige Angabe | Stand August 2026 |
|---|---|---|
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % |
| Einkommensbonus | 30 % bis 40.000 € | 10–40 % gestaffelt |
| Maximaler Zuschuss | 70 % | unter bestimmten Voraussetzungen bis 80 % |
| Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit | 30.000 € | 28.000 € |
| Effizienzbonus Wärmepumpe | teilweise zusätzlich | seit 21.07.2026 entfallen |
Fazit: Förderung für Split-Klimaanlagen 2026
Eine Split-Klimaanlage mit Heizfunktion kann als Luft-Luft-Wärmepumpe grundsätzlich für die Heizungsförderung infrage kommen.
Entscheidend ist jedoch nicht allein, dass das Gerät kühlen und heizen kann. Es müssen die technischen und förderrechtlichen Bedingungen des jeweiligen Programms erfüllt sein.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten veränderte Förderbedingungen: 30 % Grundförderung, aktuell 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, ein gestaffelter Einkommensbonus sowie in bestimmten Fällen insgesamt bis zu 80 % Förderung.
Vor dem Kauf sollte daher unbedingt geprüft werden, ob das konkrete Modell förderfähig ist und welche Förderbausteine im individuellen Fall tatsächlich beansprucht werden können.
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FAQ: Förderung für Split-Klimaanlagen 2026
Ja, bestimmte Split-Klimaanlagen können als Luft-Luft-Wärmepumpen förderfähig sein. Das konkrete Gerät und die Installation müssen jedoch die jeweils gültigen technischen Förderbedingungen erfüllen.
Die Grundförderung beträgt derzeit 30 %. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Boni hinzukommen. Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer sind insgesamt bis zu 80 % der berücksichtigten förderfähigen Kosten möglich.
Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 %. Er soll ab Februar 2027 weiter sinken.
Für die erste Wohneinheit beziehungsweise ein Einfamilienhaus werden derzeit bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Die maximale Förderhöhe hängt unter anderem von Selbstnutzung, Einkommen und den jeweils beanspruchbaren Bonuskomponenten ab.
Die Förderung erfolgt als Heizungsförderung für eine Luft-Luft-Wärmepumpe. Die konkrete technische Nutzung und Einbindung muss deshalb den jeweils geltenden Fördervoraussetzungen entsprechen. Die KfW zeigt selbst ein Beispiel einer Klima-Split-Anlage, die überwiegend zum Heizen genutzt wird und zusätzlich kühlen kann.
Ja. Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden. Außerdem wird für die Antragstellung ein geeigneter Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der erforderlichen Förderbedingung benötigt.
In der Regel nicht, wenn der förderschädliche Vorhabenbeginn bereits eingetreten ist. Deshalb sollte die Förderfähigkeit unbedingt vor Bestellung und Montage geklärt werden.
Die Heizungsförderung für private Eigentümer bestehender Wohngebäude wird derzeit im Wesentlichen über die KfW abgewickelt. Andere BAFA-Programme können für unterschiedliche Maßnahmen relevant sein, sollten aber nicht mit der KfW- Heizungsförderung 458 verwechselt werden.
Unter den Voraussetzungen des § 35c EStG können energetische Maßnahmen an selbstgenutzten, mehr als zehn Jahre alten Gebäuden steuerlich begünstigt sein. Die Steuerermäßigung beträgt insgesamt 20 % über drei Jahre.




